Wer bezahlt die Gutachterkosten?



Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, die der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung dem Geschädigten zu ersetzen hat.

Das ist nicht der Fall, wenn selbst für den Laien klar erkennbar ist, dass es sich um einen Bagatellschaden (Reparaturkosten unter 800,00 EUR) handelt. In diesem Fall wird auch von mir kein Gutachten gefertigt und es entstehen Ihnen keine Gutachtenkosten.